Baugutachter Regensburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Josef Andreas Roth Regensburg

Josef Andreas Roth

Bausachverständiger und Baugutachter

Rosenstraße 4
93077 Bad Abbach
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Bautechniker
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Bauvorlageberechtigter laut BayBO § 61, Abs. 3
  • Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter für Regensburg und Umgebung - Josef Andreas Roth

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Regensburg steht Ihnen Herr Josef Andreas Roth als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Josef Andreas Roth kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Regensburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Regensburg kommen bzw. sich nicht in Regensburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Regensburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisfreie Stadt Regensburg hat rund 141.000 Einwohner und ist die Hauptstadt des Bezirks Oberpfalz. Regensburg ist sitz der Regierung der Oberpfalz sowie des Landrats des Landkreises Regensburg. Sie ist die viertgrößte Stadt des Freistaates Bayern. Mit dem Stadtamhof in der Regensburger Altstadt gehört Sie seit 2006 zum UNESCO-Welterbe an.
Zudem befinden sich in Regensburg drei Hochschulen und die Diözese Regensburg. Verarbeitende Gewerbe wie Maschinenbau, Elektrotechnik etc. kennzeichnen das Wirtschaftsbild Regensburgs.
An Regensburg grenzen die Städte und Gemeinden Lappersdorf, Wenzenbach, Barbing Zeitlarn, Tegernheim, Neutraubling, Obertraubling, Pentling, Sinzing und Pettendorf an.
Im Regensburger Stadtgebiet befinden sich zwei Donauinseln, die Obere Wöhrd und die Untere Wöhrd). Die Stadt liegt im Norden der Donau und grenzt an die Nebenflüsse Naab und Regen. Regensburg ist im Besitz von vier Naturgroßräumen, welche das Stadtbild prägen.
Die Stadt stellt mit dem Autobahnkreuz Regensburg und dem Regensburger Hauptbahnhof einen Verkehrsknotenpunkt dar.In unmittelbarer Nähe (ca. 15 Kilometer von Regensburg) befindet sich ein Flughafen, welcher als Verkehrslandeplatz für Kleinflugzeuge dient.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausplatz 1 
93047 Regensburg

Bauamt:
Bajuwarenstraße 2D
93053 Regensburg

Grundbuchamt:
Amtsgericht Regensburg
Augustenstraße
93049 Regensburg

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